![]()
Die Energieeinsparverordnung schreibt den Eigentümern seit 2008 vor, jedem Kauf- und Mietinteressenten zu belegen, wie viel Energie die Immobilie verbraucht. Der Energieausweis für Gebäude soll Auskunft über den Wärme- und Stromverbrauch des Wohnraums geben. Zuvor hatte die Bundesregierung die neue Energieeinsparungsverordnung (EnEV) beschlossen. Diese regelt die Einführung der Ausweise. Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) sehen darin einen wichtigen Schritt für den Klimaschutz. Die Verordnung sieht vor, dass Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen können, ob sie den Ausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Das gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis soll nur für vor 1977 gebaute Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben werden, die diesen Standard nicht erreichen. Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell erlaubt werden.
Laut Tiefensee soll der Energieausweis mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen.
Auf Grundlage der Ausweise können sich Mieter und Käufer eine Modernisierungsempfehlung geben lassen, aus der hervorgeht, wie der Energieverbrauch gesenkt werden kann.